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Pflegeeinsätze/Pflegegeld

Pflegebedürftige, die ihre Pflege durch Angehörige, Nachbarn oder Bekannte selbst sicherstellen, haben Anspruch auf Pflegegeld. Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat:

Pflegestufe

Pflegegeld

Beratungseinsatz

I 235 Euro halbjährlich
II 440 Euro halbjährlich
III 700 Euro vierteljährlich

 

Bezieher von Pflegegeld sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich in den Pflegestufen I und II im halbjährlichen, in der Pflegestufe III im vierteljährlichen Rhythmus von einem zugelassenen Pflegedienst beraten zu lassen. Die Vergütung dieses Beratungseinsatzes übernimmt die Pflegekasse.

 

Die Beratungen dienen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege. Außerdem bekommt die Pflegeperson dadurch regelmäßige Hilfestellung und praktische pflegefachliche Unterstützung.

 

Achtung: Wenn Pflegebedürftige diese Beratungsleistung nicht abrufen, ist die Pflegekasse verpflichtet, das Pflegegeld zu kürzen und im Wiederholungsfall zu entziehen.

Sie haben Fragen zum Pflegegeld oder möchten sich beraten lassen?

Gern nehmen wir uns in einem persönlichen Gespräch Zeit für Sie.

 

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit

Frau Anna-Lena Eich unter der Telefonnummer

0209 92305-0

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Impressum
APD Ambulante Pflegedienste Gelsenkirchen GmbH . Hansemannstraße 16 . D-45879 Gelsenkirchen . Telefon: 0209 92305-0
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