Pflegeeinsätze/Pflegegeld
Pflegebedürftige, die ihre Pflege durch Angehörige, Nachbarn oder Bekannte selbst sicherstellen, haben Anspruch auf Pflegegeld. Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat:
Pflegestufe |
Pflegegeld |
Beratungseinsatz |
|---|---|---|
| I | 225 Euro | halbjährlich |
| II | 430 Euro | halbjährlich |
| III | 685 Euro | vierteljährlich |
Bezieher von Pflegegeld sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich in den Pflegestufen I und II im halbjährlichen, in der Pflegestufe III im vierteljährlichen Rhythmus von einem zugelassenen Pflegedienst beraten zu lassen. Die Vergütung dieses Beratungseinsatzes übernimmt die Pflegekasse.
Die Beratungen dienen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege. Außerdem bekommt die Pflegeperson dadurch regelmäßige Hilfestellung und praktische pflegefachliche Unterstützung.
Achtung: Wenn Pflegebedürftige diese Beratungsleistung nicht abrufen, ist die Pflegekasse verpflichtet, das Pflegegeld zu kürzen und im Wiederholungsfall zu entziehen.
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Frau Sandra Bertlings unter der Telefonnummer