
Entlastung, wenn der Alltag zu einsam wird
Bei dem einen ist es ein plötzlicher Lebenseinschnitt wie zum Beispiel ein Herzinfarkt oder die Folgen eines Sturzes, bei der anderen ein unmerklich fortschreitender Prozess der Schwäche und Unsicherheit: Auch ohne schwerwiegende körperliche Gebrechen fällt es auf einmal schwer, den Haushalt allein zu bewältigen, die Einkäufe zu erledigen und soziale Kontakte aufrecht zu erhalten. Nicht immer können Angehörige oder Freunde genügend Zeit aufbringen, um den veränderten Bedürfnissen des Hilfesuchenden gerecht zu werden. Auch in diesen Fällen bieten wir professionelle, liebevolle Unterstützung in den eigenen vier Wänden an – wir sprechen dann von „Ambulant betreutem Wohnen“.
„Ambulant betreutes Wohnen“ stellt sowohl für die betreuten Menschen als auch für die Angehörigen eine wichtige und deutliche Entlastung dar. Ohne die vertraute Umgebung verlassen zu müssen, bleibt der Betreute in der Lage, seinen Alltag menschenwürdig und erfolgreich zu meistern.
Unsere Betreuerinnen geben organisatorische Hilfen und unterstützen ggf. bei pflegerischen Bedarfen. Nicht der Pflegebedarf steht im Mittelpunkt, sondern der Mensch und seine Wünsche! Konkret bedeutet das: Gespräche, gemeinsames Zeitungslesen, Radiohören, ein kleiner Spaziergang. Gerade in Zeiten, in denen Betreuung in der Pflegebranche leider allzu oft nach Minuten und nicht nach Menschlichkeit und Lebensfreude bemessen wird, leistet das „Ambulant betreute Wohnen“ einen dringend notwendigen Beitrag zu einem besseren Dasein. Für die betreute Person und für die betroffenen Angehörigen.
Ambulant betreutes Wohnen richtet sich an Menschen, die entweder allein, in einer Wohngemeinschaft oder mit einem Partner in einer Wohnung zusammen leben. Pflegebedürftige müssen zu Beginn der Unterstützung noch keine eigene Wohnung haben, um die Hilfe in Anspruch nehmen zu können. Wohnen Pflegebedürftige aktuell beispielsweise noch bei Ihren Eltern oder in einer stationären Wohneinrichtung, können ebenfalls Unterstützung bekommen, wenn ein Umzug in eine eigene Wohnung in Kürze geplant ist.
Grundsätzlich kann Hilfe durch betreutes Wohnen so lange in Anspruch genommen werden, wie diese benötigt wird.
Der Umfang des wöchentlichen Hilfebedarfs wird zu Beginn der Zusammenarbeit gemeinsam ermittelt, in einem Hilfeplan festgehalten und beim zuständigen Kostenträger beantragt. Dieser bewilligt eine festgelegte Anzahl von Betreuungsstunden, die je nach aktuellem Unterstützungsbedarf abgerufen werden können.