Beim GEPA nicht auf halbem Weg steckenbleiben!

Der Landesverband WIG Wohnen in Gemeinschaft NRW e. V. sieht die gegenwärtige Diskussion um die Durchführungsverordnung zum APG mit erheblicher Sorge: Die Konfliktlage in Bezug auf die nachhaltige Finanzierung einer versorgungssicheren Pflegestruktur in NRW lässt befürchten, dass die Umsetzung des WTG mit seinen differenzierten Angebotsstrukturen von – voll-stationären Einrichtungen über – anbieterverantwortete Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen bis hin zu – „Quartiersangeboten“ verzögert oder gar konterkariert wird.

Claudius Hasenau, Vorsitzender von WiG NRW: „Der Streit um die Investitionskostenförderung stationärer Pflegeheime, darf die Zielsetzung, vielfältige Angebote im Land zu ermöglichen, nicht behindern.“ WiG NRW plädiert für einen Kompromiss, der die stationären Versorgungsangebote nicht gefährdet und zugleich die von der Pflegeministerin Steffens propagierten „alternativen “Wohngemeinschaftsangebote unterstützt. Einerseits sollte die Refinanzierungsstruktur von Bestandspflegeheimen aus Vertrauensschutzerwägungen unberührt bleiben, andererseits sollte neuen Wohngemeinschaftsprojekten durch eine wirksame Anschubfinanzierung des Landes zum flächendeckenden Durchbruch verholfen werden.

„Soll ein Politikwechsel erfolgen, so müssen Worten auch Taten folgen!“ – so Hasenau.

Im Rahmen der Anhörung des Sozialausschusses des Landtags NRW zur APG – DVO hat sich WiG NRW mit drei Kernforderungen positioniert:

  • Das Pflegewohngeld muss sich auf die anbieter- verantworteten Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen erstrecken.
  • Die wohngemeinschaftsspezifischen Leistungen, die bisher nicht in die Investitionskostenförderung ambulanter Pflegeinrichtungen einbezogen wurden, müssen in die Investitionskostenförderung einbezogen werden.
  • Den Anbietern von Altenhilfeleistungen, die neue Angebote in Gestalt von anbieterverantworteten Wohngemeinschaften schaffen wollen, muss eine projektbezogene Förderung des bei ihnen entstehenden Initialaufwands gewährt werden.

Diese drei Forderungen werden ergänzt um das Petitum, eine Anschubfinanzierung in das „Standardprogramm“ der Investitionskostenförderung zu implementieren. Damit soll erreicht werden, dass die Strategie der Landesregierung, anbieterverantwortete Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen als Alternative und Ergänzung zum bisherigen Angebotsmix von Trägern stationärer und ambulanter Altenhilfe zu gewährleisten, zügig erreicht wird. Dies soll über die geplante Förderung durch das „Landesförderprogramm“ erfolgen.

Hasenau: „Die ambulanten Anbieter wollen die Ziele der Landesregierung unterstützen. Dazu muss aber auch im Bereich der Refinanzierung die Gleichwertigkeit der ‚Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot‘ und der ‚anbieterverantworteten Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen‘ hergestellt werden!“

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