Hilfestellung bei Anregungen und Beschwerden
Mit Wirkung vom 15. September 2016 wurde Frau Ingrid Wüllscheidt gemäß §16 Wohn- und Teilhabegesetz NRW auf Empfehlung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege der Stadt Gelsenkirchen für die Dauer von drei Jahren zur ehrenamtlichen Ombudsperson bestellt. Auf Beschluss des Ausschusses für Arbeit und Soziales hat sie die Aufgabe übernommen, in Gelsenkirchener Betreuungseinrichtungen bei Beschwerden oder Streitigkeiten zu vermitteln. Zu ihrem Zuständigkeitsbereich gehören u.a. ambulant begleitete Wohngemeinschaften, Angebote des Servicewohnens und Gasteinrichtungen wie Tagespflege, die auch von der APD als Leistungsanbieter in Gelsenkirchen angeboten werden.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben arbeitet Frau Wüllscheidt vertrauensvoll mit der WTG-Behörde (ehemals Heimaufsicht) der Stadt Gelsenkirchen zusammen. Die Ombudsperson gibt Nutzerinnen und Nutzern von Betreuungseinrichtungen in Gelsenkirchen Hilfestellung bei Beschwerden und Anregungen. Gegenüber den Leitungen der Einrichtungen trägt sie Anliegen und Fragen von Nutzerinnen und Nutzern und deren gesetzlichen bzw. rechtsgeschäftlichen Vertretern vor. Diese können u.a. folgende Bereiche betreffen:
- Art und Weise der Pflege und Betreuung,
- Unterkunft, Verpflegung und Verwaltung der Barbeträge,
- allgemeine finanzielle Unstimmigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Leistungsanbietern und Nutzern,
- Organisation der medizinischen Betreuung,
- Abläufe in den Einrichtungen,
- menschenwürdige Behandlung,
- Gewalt in der Pflege uvm.
Frau Wüllscheid verfügt aufgrund ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeiten im pflegerischen Bereich über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen, die sie zur Übernahme der verantwortungsvollen ehrenamtlichen Tätigkeit als Ombudsperson befähigen. Die APD unterstützt Frau Wüllscheidt bei ihrer Arbeit in vollem Umfang.
Weitere Informationen zum Thema Ombudsperson finden Sie hier:
Bestellung der Ombudsperson durch die Stadt Gelsenkirchen
Geschäftsordnung für eine Ombudsperson
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