APD-Chef und Verbandsgründer warnt vor rückwärtsgewandter Pflegepolitik im Land

Fachverband wig Wohnen in Gemeinschaft feiert Zehnjähriges: Der APD-Geschäftsführer und Mitgründer Claudius Hasenau erinnert sich an die turbulenten Anfangsjahre: „Trotz großer Erfolge war ein Fachverband für Wohngemeinschaften noch nie so wichtig wie heute“

Die moderne Pflegepolitik in NRW trägt ihre Handschrift: Dafür erhielt Ministerin a.D. Barbara Steffens auf der Jahrestagung des Fachverbandes wig Mitte November den ersten ERGO wig Ehrenpreis. Zu der Auszeichnung, gestaltet von der Gelsenkirchener Künstlerin Claudia Lüke, gratulierte der APD-Geschäftsführer und wig Mitgründer Claudius Hasenau.

Die moderne Pflegepolitik in NRW trägt ihre Handschrift: Dafür erhielt Ministerin a.D. Barbara Steffens auf der Jahrestagung des Fachverbandes wig Mitte November den ersten ERGO wig Ehrenpreis. Zu der Auszeichnung, gestaltet von der Gelsenkirchener Künstlerin Claudia Lüke, gratulierte der APD-Geschäftsführer und wig Mitgründer Claudius Hasenau.

Vor 15 Jahren hatte Claudius Hasenau, damals einer von drei APD-Geschäftsführern, mal wieder eine Idee: „Pflege können wir. Jetzt bauen wir ein Altenheim.“ Der demografische Wandel war bereits ein dunkles Leuchten am Horizont. Ein Grundstück war schnell gefunden. Ein Architekt lieferte bereits die ersten Pläne. Spontan entschloss sich der Diplom-Verwaltungswirt zu einem Praktikum in einer stationären Einrichtung. Anschließend stand fest: „Wir bauen alles, nur kein Altenheim.“ In Berlin hatte Hasenau, heute 51, von betreuten Wohngemeinschaften gehört, schaute sich an der Spree die Beispiele an, sprach mit den Gründern und machte die Idee kurzerhand zu der seinen. Daraus entstand – vor mehr als zehn Jahren – das Wohngemeinschaftshaus „Leben auf Rheinelbe“, die erste und älteste Wohngemeinschaft in Gelsenkirchen.

? Noch heute werden ambulant begleitete Wohngemeinschaften mit Adjektiven wie „innovativ“ oder „neu“ belegt. Was hat sich in den vergangenen zehn Jahren verändert?
Claudius Hasenau: Als wir – die ambulanten Dienste – uns 2006 auf den Weg machten, um die Strukturen der ambulanten Versorgung in Wohngemeinschaften zu etablieren, wurden wir als Exoten und Spinner verlacht und als wirklichkeitsfremde Visionäre abgetan. Dabei wollten wir nur unsere Erfahrungen aus der ambulanten Pflege nutzen und das selbstbestimmte Leben und den Teilhabegedanken in andere, in neue Wohn-Formen einfließen lassen, um diese professionell zu begleiten. Uns faszinierte die Möglichkeit einer Bereicherung und die Schaffung von mehr Vielfalt bei möglichen Wohnformen für Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarfen. Dieser neuen Wohnform – wie wir sie uns wünschen – lag und liegt der Leitgedanke zu Grunde, dass der Mensch als Patient im Mittelpunkt unseres Handelns stehen muss. Dazu gehört es aus unserer Sicht auch, den Schutzbedarf der Menschen in ihrer unterschiedlichsten Form gesetzlich zu fixieren.

„Leben auf Graf Bismarck“ – das jüngste Demenz-Wohngemeinschaftshaus der APD kombiniert Wohngemeinschaften mit barrierefreiem, komfortablem Servicewohnen für Ältere.? Wie war die politische Situation?
CH: Der Schutzbedarf, von dem ich spreche, wurde aufgrund der Föderalismusreform in NRW 2008 verwaltungsrechtsmäßig im damaligen Wohn- und Teilhabegesetz verankert. Der erste Versuch der damaligen Koalition aus CDU und FDP sollte unter anderem Abhängigkeiten von pflegebedürftigen Menschen von miteinander verbundenen Leistungen schützen. Anstatt aber neue Wohnformen, insbesondere das Angebot von Wohngemeinschaften, konstruktiv in das Gesetz einzubinden, wurden durch das Gesetz Abgrenzungsschwierigkeiten geschaffen. Durch eine destruktive Betrachtung entstand sogar eine Misstrauenskultur gegenüber Akteuren in der Bewegung der neuen Wohnformen, an die wir uns alle hier lebhaft erinnern können und die uns sehr betroffen gemacht hat.

? War das der Auslöser für die Gründung des Fachverbandes wig Wohnen in Gemeinschaft NRW?
CH: Das kann man so sehen. Umsetzungsprobleme des neuen Gesetzes führten schnell dazu, dass in NRW das Thema Wohngemeinschaften in den Hintergrund geriet. Aufgrund fehlender Rechtssicherheit bei Investoren und Begleitern von Wohngemeinschaften war das neue Regelwerk als “WG-Verhinderungsgesetz“ verpönt. Die Gründung und Entwicklung neuer Wohn- und Betreuungsformen wurde eher verhindert als gefördert. Wer sich für ambulant betreute Wohnformen einsetzte, hatte mit unklaren gesetzlichen Vorgaben zu kämpfen. Und stellte gleichzeitig fest, dass sich die Kommunen und die etablierten Verbände bisher überhaupt nicht oder allerhöchstens minimal mit diesen neuen Wohnformen auseinandergesetzt hatten. Damals wurde uns allen klar, wie dringend ein Fachverband für Wohngemeinschaften gebraucht wird. Ein Fachverband, in dem sich Fachexperten zusammenfinden, um sich gegenseitig zu stützen, vom anderen zu lernen und der Idee neuer Wohnformen eine politische Stimme zu geben.

? Wann änderten sich die Vorzeichen?
CH: Der Amtsantritt von Barbara Steffens 2010 als Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW veränderte die politische Großwetterlage entscheidend. Bis 2017, der Abwahl des Kabinetts von Hannelore Kraft, hat sie ihre Zeit in herausragender Weise genutzt, um die Pflegepolitik in NRW neu zu gestalten und den neuen Wohnformen eine belastbare Perspektive zu geben. Für den mutigen Paradigmenwechsel „ambulant vor stationär“ und die wegweisende Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes hat der Fachverband wig Frau Steffens übrigens mit dem ersten ERGO wig Ehrenpreis ausgezeichnet.

Gemeinsam Alltag leben – bei der Vorbereitung des Mittagessens gelingt das besonders gut, so wie hier im WG-Haus „Leben in Schaffrath“.? Worin lag die besondere Leistung der damaligen Pflegeministerin?
CH: Frau Steffens hat in NRW mit einer neuen Pflegepolitik den Aufbau von Alternativen zur stationären Heimunterbringung klar strukturiert. Sie hat die Schaffung von Alternativen deutlich erleichtert, ohne dabei jedoch den Schutzbedarf der pflegebedürftigen Menschen zu opfern. In ihrer Verantwortung gelang es, den Menschen in NRW auch im Alter weitgehend ein Leben nach ihren Vorstellungen zu ermöglichen. Es gibt ein Wort für diese Erfolge: das GEPA NRW. Die Abkürzung bezeichnet das Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen. Das klingt ein bisschen kompliziert, ist es aber nicht. Barbara Steffens hat auf dem Weg zum Gesetz alle relevanten Gruppen eingebunden. Diese Chance zum Austausch hat auch unser Fachverband genutzt, wo immer sie sich bot. Dass das vorliegende Wohn- und Teilhabe-Gesetz verlässliche Rahmenbedingungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften enthält, ist zu einem großen Teil unser Verdienst.

? Wo stehen die ambulant betreuten Wohngemeinschaften in NRW heute?
CH: Mittlerweile gibt es in Nordrhein-Westfalen weit über 600 ambulant begleitete Wohngemeinschaften, in denen rund 5.000 Menschen jenseits der 70 leben. Die Nachfrage wächst dynamisch, die Zufriedenheit der Mieterinnen und Mieter ist in verschiedenen Studien hervorragend dokumentiert. Das sind gute Nachrichten.

? Hat damit wig als Fachverband im zehnten Jahr seines Bestehens nicht ausgedient?
CH: In keiner Weise, ganz im Gegenteil. Die Probleme sind leider nicht kleiner geworden. Noch nie war unser Fachverband so wichtig wie heute. Wir brauchen uns nur die Situation vor der eigenen Haustür anzuschauen. Bei der Umsetzung des Wohn- und Teilhabegesetzes auf kommunaler Ebene blicken wir auf einen Flickenteppich unterschiedlichster rechtlicher Entscheidungen. Fachleute sprechen von „einer teilweise chaotischen ordnungsrechtlichen Prägung, die sowohl Investoren als auch Begleiter der neuen Wohnformen verunsichert“. Und das, obwohl der jüngste DAK Pflegereport 2017 deutlich macht, dass es eine riesige Lücke zwischen Angebot und Nachfrage von Wohngruppen auch in NRW gibt. In Umfragen gab jede fünfte befragte Person an, sich ein Leben in Wohngruppen zu wünschen, sollte sie einmal an Demenz erkranken. Das aktuelle Angebot jedoch zeigt gerade einmal eine befriedigte Nachfrage von 1,8%. Hier zeigt sich, was Pflegepolitik in NRW in ihr Pflichtenheft aufnehmen muss!

Was darf das Leben in einer Wohngemeinschaft kosten? Seit Jahren setzt sich die APD für eine angemessene Anerkennung der Unterkunftskosten auch bei Sozialhilfe-Empfängern ein.? Immer häufiger unterstützt der Fachverband wig seine Mitglieder vor Gericht, um Widersprüche gegen Sozialhilfe-Entscheide bei „Kosten der Unterkunft“ durchzusetzen. Woran liegt das?
CH: Mittlerweile sind etwa 50 Prozent der Mieterinnen und Mieter in Wohngemeinschaften auf „Hilfe zur Pflege“ nach SGB XII angewiesen. Die Fragestellung, was ein Platz in einer Wohngemeinschaft kosten darf, ist einer der wesentlichen Gelingensfaktoren für eine nachhaltige und wirtschaftlich stabile Begleitung. Dabei ist es allerdings Rechtsauffassung vieler Kommunen, die dargelegten Kosten der Unterkunft in WGen als „unangemessen“ einzustufen und Kürzungen vorzunehmen. Es bedurfte eines aufwändigen Rechtsgutachtens durch zwei der bekanntesten Sozialhilferechtler Deutschlands, diese Rechtsmeinung zu widerlegen. Prof. Dr. Utz Krahmer (Düsseldorf) und Prof. Dr. Sven Höfer (Freiburg) kamen einstimmig zu dem Ergebnis, dass das Sozialamt bei Mieterinnen und Mietern in ambulant begleiteten Demenz-Wohngemeinschaften, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, nicht an den Kosten der Unterkunft sparen darf. Die besonderen Bedarfe der Erkrankten sind bei der Angemessenheitsprüfung grundsätzlich höher zu bewerten als die örtliche Referenzmiete. Die Kosten dieses vielbeachteten Gutachtens trug unser Fachverband. Selbstverständlich stellen wir diese Expertise unseren Mitgliedern kostenlos und anderen Interessierten gegen eine minimale Schutzgebühr zu Verfügung, damit sie in Verhandlungen und juristischen Auseinandersetzungen fachkundig argumentieren können. Uns geht es dabei nicht um Rechthaben, sondern um echte Lösungen. Erklärtes Ziel von wig ist es nämlich, ein wichtiger und verantwortlich agierender Partner in der Branche zu sein. Das Gutachten soll Unklarheiten konstruktiv beseitigen und den Begleitern von Wohngemeinschaften Ruhe und Sicherheit geben, die sie für ihre tägliche Arbeit mit alten und kranken Menschen und deren Angehörigen so dringend benötigen.

Mit allen Sinnen das Leben genießen: Wer Menschen mit Demenz begleitet, benötigt herausragende Kenntnisse im Pflegebereich und großes Einfühlungsvermögen.? Wo liegen die größten Herausforderungen für ambulante Pflege in betreuten Wohngemeinschaften?
CH: Die Pflege steht in einem dramatischen Veränderungsprozess, vielleicht gleichzusetzen mit dem Klimawandel. Demografische Verschiebungen, der wachsende Fachkräftebedarf, die Veränderungen in den sozialrechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen der Pflege – das sind die Handlungsfelder der Zukunft, auf die wir eine Antwort geben müssen. Wir erleben momentan in unserem Land in Teilbereichen eine rückwärtsgewandte Pflegepolitik, die uns mit großer Sorge erfüllt. Dass der neue Pflegeminister Karl Josef Laumann bereit ist, den Grundsatz „ambulant vor stationär“ in NRW aufzugeben, hat er im Entwurf des sogenannten „Entfesselunggesetzes“ angekündigt. Auch das erst 2014 von allen Parteien einstimmig beschlossene Wohn- und Teilhabegesetz trägt neuerdings ein Verfallsdatum, es soll – so die Landesregierung – im ersten Halbjahr 2018 reformiert werden. Oder nehmen wir die generalistische Ausbildung. Unsere Erfahrungen aus der Praxis sagen uns, dass diese Art der Ausbildung nicht dazu führen wird, dem dramatischen Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Das alles sind Nachrichten, die unsere Branche stark verunsichern. Statt Kontinuität und Verlässlichkeit macht sich in Düsseldorf wieder der parteipolitische Aktionismus breit.

? Die Pflege muss eine Antwort auf diese Probleme geben, sagt der Fachverband. Kann das überhaupt gelingen?
CH: Die Antwort, die wir geben wollen, heißt Qualität. Aus unseren humanistischen Überzeugungen heraus wissen wir als Experten, wie Qualität in Wohngemeinschaften zu leben ist. Unabhängig von ordnungsrechtlichen Verpflichtungen wollen wir in Zukunft als Verband dieser Qualität einen Namen geben. Wir wollen verantwortlicher Initiator notwendiger Qualitätsdiskussionen und Lösungen sein. Der Fachverband wig ringt momentan um ein Gütesiegel, das passen kann. Und wir sind emanzipiert genug, um uns nicht von außen irgendein Gütesiegel überstülpen zu lassen. Unsere Fachlichkeit ist so exzellent, dass wir aus der eigenen Praxis heraus selber Qualität definieren und bewerten werden. Ich fordere die politisch Verantwortlichen auf, mit uns gemeinsam die wichtigen Gestaltungsprozesse aufzunehmen. Der Fachverband wig hofft sehr, dass sich das sogenannte Entfesselungspaket der neuen NRW-Landesregierung nicht als Büchse der Pandora entpuppt. Wir wünschen uns eher „Entfesselung“ eines ernst gemeinten Interesses jenseits von Wahlkampfspielchen und einer authentischen Leidenschaft für den so wichtigen und anspruchsvollen Beruf der Pflege. Mögen die Ideen, die durch die Ministerin a.D. Barbara Steffens angestoßen wurden, auch weiterhin in unserem Lande auf fruchtbaren Boden fallen.

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