
Qualifizierte BeratungBeratungseinsätze nach § 37.3
Angehörige, Nachbarn, Freunde und Freundinnen oder Bekannte übernehmen häufig ohne Begleitung durch einen ambulanten Pflegedienst die Pflege eines hilfsbedürftigen Menschen. Bei Vorliegen der Pflegegrade 2 bis 5 steht Pflegebedürftigen auch in diesen Fällen die Auszahlung von Pflegegeld zu.
Sofern kein ambulanter Pflegedienst an der Pflege beteiligt ist, sieht der Gesetzgeber vor, dass in einem festgelegten Rhythmus Pflegeberatungen durch speziell geschulte Pflegefachkräfte stattfinden (§ 37 Abs. 3 Elftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB XI).
Über unsere Beratungseinsätze
Beratungseinsätze dienen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege. Pflegebedürftige und Pflegende werden individuell beraten und können all ihre Fragen rund um das Thema Pflege stellen. Die regelmäßigen Beratungen sind ein wesentlicher Baustein in der Unterstützung von Menschen, die zuhause gepflegt werden, und tragen dazu bei, die häusliche Pflege so angenehm und effektiv wie möglich für Sie und Ihre Angehörigen zu gestalten. Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte können Ihnen dabei hilfreiche Tipps und Informationen weitergeben, die Ihnen die Pflege und Versorgung erleichtern.
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Schon gewusst?Häufige Fragen
Gemäß § 37 Abs. 3 Elftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB XI sieht der Gesetzgeber vor, dass regelmäßige Pflegeberatungen durch speziell geschulte Pflegefachkräfte stattfinden müssen, wenn kein ambulanter Pflegedienst involviert ist.
Diese Beratungen dienen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und bieten Pflegebedürftigen und Pflegenden die Möglichkeit, individuelle Fragen rund um das Thema Pflege zu stellen. Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte stehen Ihnen mit hilfreichen Tipps und Informationen zur Seite, um die Pflege und Versorgung zu erleichtern.
Ja, der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist verpflichtend für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen zu Hause gepflegt werden. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass diese Beratungseinsätze in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden müssen.
Die Häufigkeit der Beratungseinsätze ist abhängig vom Pflegegrad:
- Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich (alle sechs Monate)
- Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich (alle drei Monate)
Diese Beratungsbesuche dienen dazu, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und die Pflegepersonen zu unterstützen. Wenn die verpflichtenden Beratungseinsätze nicht wahrgenommen werden, kann das Pflegegeld gekürzt oder sogar ganz eingestellt werden.
Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 sind die Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI nicht verpflichtend. Sie haben jedoch Anspruch auf kostenlose Beratungsbesuche halbjährlich, um sie zu unterstützen und die Qualität der Pflege zu sichern. Diese Beratungsbesuche können auf freiwilliger Basis in Anspruch genommen werden und dienen dazu, die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen zu beraten und zu unterstützen.
Die Häufigkeit der Beratungsbesuche hängt vom Pflegegrad ab: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf jährliche Beratungen (auf freiwilliger Basis), Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 und 3 benötigen halbjährliche Beratungen, während Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährliche Beratungen erhalten.
Typischerweise werden folgende Themen behandelt: Pflegeberatung und Pflegeplanung, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, pflegepraktische Unterstützung, Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige, Prävention und Gesundheitsförderung, rechtliche und finanzielle Aspekte, Dokumentation und Qualitätssicherung.
Die durchschnittliche Dauer beträgt 30 bis 60 Minuten und kann je nach individuellem Bedarf variieren.
Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen, die direkt mit dem Anbieter der Pflegeberatung abrechnet. Für die Versicherten ist die Beratung kostenlos und es ist keine Vorauszahlung erforderlich.
Kein Problem! Rufen Sie uns einfach an, und wir vereinbaren gerne einen neuen Termin für Sie.
In der Regel planen wir auch direkt vor Ort Folgetermine ein, um sicherzustellen, dass Sie keinen Termin verpassen.